Haben Geschwister Anspruch auf Pflichtteil? Das Erbrecht.

Haben Geschwister Anspruch auf Pflichtteil? Gesetzliche Regelungen

Grundlagen des Pflichtteils im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht kennt neben der gesetzlichen Erbfolge und dem Testament auch den sogenannten Pflichtteil. Dieser stellt sicher, dass nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung ein Mindestanteil am Nachlass zusteht. Der Pflichtteil ist dabei kein Anspruch auf konkrete Vermögensgegenstände, sondern ein reiner Geldanspruch. Er soll verhindern, dass bestimmte Personen durch ein Testament vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden und somit ohne finanzielle Absicherung bleiben. Die Regelungen zum Pflichtteil sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und schützen vor allem die engsten Familienmitglieder.

Wer hat generell Anspruch auf einen Pflichtteil?

Grundsätzlich haben nur nahe Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu zählen in erster Linie die Kinder des Erblassers, dessen Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sowie, falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. Geschwister des Erblassers gehören nicht zu diesem Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Das bedeutet, dass Geschwister im deutschen Erbrecht grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn sie vom Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Die Rolle von Geschwistern in der gesetzlichen Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge und Geschwister: Wann erben sie?

Geschwister des Erblassers spielen eine Rolle in der gesetzlichen Erbfolge, allerdings erst nach den Erben erster und zweiter Ordnung. Sie zählen zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Das bedeutet, sie erben nur dann, wenn keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) und kein Ehepartner des Erblassers vorhanden sind. In der Regel müssen auch die Eltern des Erblassers bereits verstorben sein, damit Geschwister überhaupt als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, erben Geschwister zu gleichen Teilen, sofern keine vorrangigen Erben existieren.

Testament und Enterbung: Was passiert mit Geschwistern?

Ein Testament hat die Macht, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen. Ein Erblasser kann seine Geschwister durch ein Testament oder einen Erbvertrag jederzeit enterben. Da Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, bedeutet eine Enterbung durch Testament in der Regel, dass sie keinerlei Ansprüche auf den Nachlass geltend machen können. Sie gehen in diesem Fall komplett leer aus, es sei denn, es gibt im Testament eine ausdrückliche Zuwendung zugunsten der Geschwister.

Besonderheiten bei Halbgeschwistern

Im deutschen Erbrecht werden Halbgeschwister rechtlich wie Vollgeschwister behandelt. Das bedeutet, dass auch sie grundsätzlich einen Anspruch auf gesetzliche Erbfolge haben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Erbe wird über das gemeinsame Elternteil geregelt. Wenn also ein Elternteil verstorben ist und das gemeinsame Kind mit dem Erblasser ein gemeinsames Elternteil hat, erben sie über dieses Elternteil nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

Pflichtteilberechnung und Geltendmachung für Geschwister

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister, falls Anspruch besteht?

Da Geschwister grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, ist die Frage nach der Berechnung für sie in der Regel nicht relevant. Sollte es jedoch in Ausnahmefällen doch zu einem Pflichtteilsanspruch kommen, beispielsweise wenn ein pflichtteilsberechtigter Elternteil, der enterbt wurde, diesen Pflichtteil an die Geschwister weitergibt, dann beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung orientiert sich also am Wert des Nachlasses abzüglich Nachlassverbindlichkeiten. Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren können unter Umständen für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs relevant sein.

Verjährung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der benachteiligenden Verfügung. Für Geschwister, die keinen Pflichtteilsanspruch haben, ist dies jedoch meist irrelevant. Sollten jedoch Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, die nach Ansicht des Erben unberechtigt sind, können diese abgewehrt werden. Eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage und der geltend gemachten Ansprüche ist hierbei unerlässlich.

Anwaltliche Hilfe im Erbrecht für Geschwister

Erbrecht für Geschwister: Klärung durch einen Anwalt

Das Erbrecht, insbesondere wenn es um Pflichtteilsansprüche und die gesetzliche Erbfolge geht, kann komplex sein. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie oder Ihre Geschwister einen Anspruch auf Erbe oder Pflichtteil haben, oder wenn Sie einen Nachlass regeln müssen, ist die anwaltliche Hilfe unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der Klärung aller Ansprüche, der Ermittlung der korrekten Erbquote und der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Testament vorliegt oder wenn es Unklarheiten bezüglich der gesetzlichen Erbfolge gibt.

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